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Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer "zu Zwecken der privaten Lebensführung" in Berlin einen Hund hält. Die Steuer beträgt für einen Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.
Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Dies geschieht bei der Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen Finanzamtes, die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt.
Die Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen.
Die Formulare für die steuerliche An- und Abmeldung eines Hundes erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder hier.
Allgemeine Informationen über das Halten und Führen eines Hundes in Berlin
Informationsbroschüre -Herausgeber Ordnungsamt Lichtenberg-. laden »
Das am 23.09.2004 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin weist gegenüber der bisher geltenden Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) folgende wesentliche Neuerungen auf:
Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Für alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005 angeschafften Hunde, ist eine Haftpflichtversicherung bis spätestens 01.01.2010 abzuschließen.
Kennzeichnung mittels Mikrochip: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005 angeschafften Hunde müssen spätestens bis zum 01.01.2010 entsprechend gekennzeichnet werden. Statt 12 werden nur noch 10 Hunderassen als besonders gefährlich gelistet (gestrichen: Bordeaux-Dogge und Staffordshire Bullterrier). Wichtig: Die im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Berliner Amtsblatt, das vom Berliner Kulturbuchverlag herausgegeben wird.
Hier finden Sie das Hundegesetz der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz laden »