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Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung
Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer
zahlen, wer "zu Zwecken der privaten Lebensführung" in Berlin einen Hund hält.
Die Steuer beträgt für einen Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 €
im Jahr.
Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder
dem Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Dies geschieht bei der
Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen Finanzamtes,
die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt.
Die
Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf
der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden regelmäßige
Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter
durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von
Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen.
Die Formulare für die
steuerliche An- und Abmeldung eines Hundes erhalten Sie bei Ihrem
Finanzamt oder
hier.
Allgemeine Informationen über das Halten und Führen
eines Hundes in Berlin
Informationsbroschüre -Herausgeber Ordnungsamt Lichtenberg-.
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Das am 23.09.2004 vom
Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz über das Halten von Hunden in
Berlin weist gegenüber der bisher geltenden Verordnung über das Halten von
Hunden in Berlin (HundeVO Bln) folgende wesentliche Neuerungen auf:
Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab
dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Für alle anderen, bereits vor dem
01.01.2005 angeschafften Hunde, ist eine Haftpflichtversicherung bis spätestens
01.01.2010 abzuschließen.
Kennzeichnung mittels Mikrochip: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem
01.01.2005 neu angeschafft werden. Alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005
angeschafften Hunde müssen spätestens bis zum 01.01.2010 entsprechend
gekennzeichnet werden.
Statt 12 werden nur noch 10 Hunderassen als besonders gefährlich gelistet
(gestrichen: Bordeaux-Dogge und Staffordshire Bullterrier).
Wichtig: Die im Internetauftritt der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz abrufbaren Gesetzestexte sind
nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Berliner Amtsblatt, das vom
Berliner
Kulturbuchverlag herausgegeben
wird.
Hier finden Sie das Hundegesetz der Senatsverwaltung für Gesundheit,
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